Vorstand des Parkinson-Forums ernennt Hagen Libeau zum kommissarischen stellvertretenden Vorsitzenden

Das Parkinson-Forum Kreis Steinfurt blickt bereits auf zahlreiche Termine in diesem Jahr. Beim Vereinstreffen am 12. Februar im Gasthaus Börger betonte der Vorstand, das nach personellen Umstrukturierungen Schriftführer Hagen Libeau bis auf Weiteres als kommissarischer stellvertretender Vorsitzender für das Forum aktiv ist. Libeau wies darauf hin, dass der Sonderbeauftragte Reiner Krauße weiterhin Ansprechpartner für alle Mitglieder ist, die eine Beratung hinsichtlich ihrer Handicaps brauchen. Besonders wurde auf den 9. Hiltruper Parkinsontag aufmerksam gemacht, der am Mittwoch, 14. Mai, in der Stadthalle Hiltrup auf dem Programm steht. Außerdem wird am 11. Juni die VAMED Rehaklinik Bad Berleburg und am 05. September die Neurologische Klinik Sorpesee besucht. Busfahrten dorthin werden organisiert.

Als Referent sprach am 12. Februar Fördermitglied Alexander Müller, Geschäftsführer der Sanitätshäuser Perick in Steinfurt sowie Multifit in Rheine, unterstützt von Ralf Schönsee, Vertriebsleiter beider Sanitätshäuser. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V §33 gesetzlich Krankenversicherte, somit auch an Parkinson und Bewegungsstörungen Erkrankte einen Anspruch auf Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle, Prothesen, Gehhilfen und Weiteres. Hilfsmittel dienen der medizinischen Rehabilitation, Pflegehilfsmittel der Erleichterung der Pflege oder Linderung von Beschwerden. Kernthema des Nachmittags war die Aufklärung über Antragsverfahren, Fristen und Widerspruchsverfahren bei Hilfsmitteln.

„Wichtig ist zunächst einmal die Verordnung eines Hilfsmittels durch den Arzt“, so Müller, „ein Rezept gilt 28 Tage lang.“ Der Leistungserbringer muss einen Antrag mit Begründung bei der zuständigen Krankenkasse stellen, die ihn prüft. Regulär muss die Prüfung innerhalb von drei Wochen erfolgen, wird der Medizinische Dienst als Gutachter bestellt, sind es fünf Wochen. „Wird diese sogenannte Fiktionsfrist überschritten, gilt das beantragte Hilfsmittel als genehmigt“, hob Müller hervor. „Versicherte können die Kosten für das Hilfsmittel bei ihrer Krankenkasse geltend machen, müssen aber gegenüber dem Leistungserbringer erst in Vorleistung gehen.“

Häufige Gründe für eine Antrags-Ablehnung durch die Krankenkasse sind unter anderem Zweifel über die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels, fehlende angeforderte ärztlichen Stellungnahmen oder auch Formfehler wie eine fehlende Unterschrift auf dem Rezept.

„Es gibt rechtliche Möglichkeiten, gegen Ablehnungen vorzugehen“, so der Experte. „Zunächst gilt es die Frist von 4 Wochen für einen Einspruch gegen die Ablehnung einzuhalten. Dabei muss die Ablehnung im ersten Schritt nicht zwingend begründet werden, dies kann auch zu einem späteren zeitpunkt nachgeholt werden.“ Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass bei fehlendem Hinweis auf die Widerspruchsfrist, der sogenennten Rechtsbehelfsbelehrung, sich die Frist auf 12 Monate verlängert. Grundsätzlich können ein Rechtsbeistand und auch Gutachter eingeschaltet werden. Sollte es zu einer Klage vor dem Sozialgericht kommen, so ist diese für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

Referent und Experte Alexander Müller

Nach einem aufschlussreichen Vortrag zum Thema „Hilfsmittel“, v. l.: Ralf Schönsee (Perick/Multifit), Hagen Libeau (Parkinson-Vorstand) und Alexander Müller Perick/Multifit.

Ein aufmerksames Publikum verfolgte die Ausführungen zu den Themen Hilfsmittel, Antragstellung und Widerspruchsverfahren.

Der Experte rät unter anderem, Fristen im Blick zu behalten, auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu achten, schriftlich mit den Krankenkassen zu kommunizieren und frühzeitig einen Rechtsbeistand aufzusuchen. Müller wies auf einen für Kunden der Sanitätshäuser Multifit und Perick kostenneutralen Rechtsbeistand hin, wder mit dem Slogan „Hackstein hilft“ griffig zum Ausdruck gebracht wird. Kontakt mit den Rechtsanwälten kann über die beiden Sanitätshäuser hergestellt werden.

(Text und Foto: Rainer Nix)

Download: Vortrag Hilfsmittelantrag und Widerspruchverfahren- Alexander Müller (Sanitätshaus Perick GmbH & Co. KG & Multiftit GmbH & Co. KG)